Schimmel verhindern oder entfernen

Schimmel in der Wohnung ist eine mühsame Angelegenheit. Leider ist es auch für die Hausbesitzer eine Leidensgeschichte, wenn sich dieser einmal in einer Wohnung ausbreitet. Ob es an der Bausubstanz liegt, oder ob falsches oder zuwenig Lüften das Problem ist, wenn Schimmel einmal da ist, ist es schwierig, ihn wieder wegzubekommen. Um sich zu schützen, geben Vermieter teilweise utopische Richtlinien, dass man beispielsweise alle zwei Stunden kurz und kräftig lüften solle. Jeder berufstätige Mensch fragt sich da, wie man das bewerkstelligen sollte.

Schimmelbildung verhindern

Viel einfacher als Schimmel zu entfernen, ist es die Schimmelbildung zu verhindern. Ob sich Schimmel bildet, hat hauptsächlich mit der Luftfeuchtigkeit zu tun. Folgende einfache Tipps helfen die Luftfeuchtigkeit in der Wohnung zu reduzieren:

  • Beim Duschen / Baden die Badezimmertüre geschlossen halten und nach dem Duschen / Baden sofort und Gründlich lüften.
  • Beim Kochen den Dampfabzug verwenden und die Küchentüre (sofern vorhanden) möglichst geschlossen halten. Nach dem Kochen die Küche gründlich durchlüften.
  • Keine Wäsche in der Wohnung aufhängen (ist in vielen Mietverträgen sogar explizit verboten).
  • Beim Lüften möglichst Querlüften, alle Fenster und Türen für 5-10 Minuten öffnen, so dass durchzug in der Wohnung entsteht.
  • Nasse Handtücher und Lappen, welche nicht mehr verwendet werden, direkt auf dem Balkon / Terrasse zum Trocknen aufhängen.
  • Einen Luftentfeuchter einsetzen:

Eine wenig bekannte, aber effektive Methode ist das Einsetzen eines Entlüfters / Luftentfeuchters. Solche Geräte gibt es nämlich auch für den Heimgebrauch und können Wunder wirken. Natürlich gibt es auch hier verschiedene Qualitäten und Preisklassen. Bei der Auswahl ist es entscheidend, ob man in einer Mietwohnung oder einem Eigenheim wohnt. Wenn man längerfristig mit dem Schimmelproblem zu kämpfen hat, gibt man besser 300 Franken mehr aus, dafür hat man eine enorm längere Lebensdauer des Geräts. Wenn man aber tendenziell nach 4 Jahren die Wohnung wieder verlässt, kann man auch etwas weniger ausgeben für das Gerät. Luftentfeuchter kann man in den meisten Baumärten wie Coop Bau & Hobby, OBI, Jumbo oder Hornbach gekauft werden. Weiter gibt es einen schweizer Onlineshop, der sich auf diese Geräte spezialisiert hat: www.ecofort.ch.

Schimmel - Schuldfrage

Wenn Schimmel in der Wohnung auftaucht und man die Wohnung verlässt, wird man von der Verwaltung oftmals beschuldigt zuwenig gelüftet zu haben und deshalb Schuld an der Schimmelbildung zu sein, damit die Verwaltung die Wohnung auf Kosten des Mieters wiederherstellen kann. Doch oftmals ist die Schuldfrage gar nicht so einfach. Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Schimmelbildung an baulichen Fehlern und nicht an ihrem Fehlverhalten liegt, empfehlen wir folgende Schritte:

  1. Bei einer Blockwohnung, fragen Sie die anderen Mieter ob Sie auch von Schimmelbildung in der Wohnung betroffen sind oder nicht. Wenn ja, fragen Sie ob sich der Schimmel an den gleichen Orten bildet oder nicht. Wenn möglich, fragen Sie ob Sie ein Foto von dem Schimmel in Ihrer Wohnung machen dürfen.
  2. Melden Sie die Schimmelbildung frühzeitig der Verwaltung, möglichst zu dem Zeitpunkt wenn Sie den Schimmel zum ersten Mal bemerken. So geben Sie der Verwaltung die Möglichkeit notwendige Massnahmen zu treffen.
  3. Schreiben Sie auf dem Abnahmeprotokoll unbedingt ihre Sicht der Dinge, bevor Sie es Unterschreiben: z.B. "Der Mieter ist der Ansicht die Wohnung gut gelüftet zu haben und keine Schuld an der Schimmelbildung zu tragen". Falls keine Einigung mit dem Vermieter möglich ist, melden Sie sich bei der Schlichtungsstelle ihrer Wohngemeinde. Die Schlichtungsbehörten sind zur Beratung der Mieter und Mieterinnen verpflichtet! Hier finden Sie Ihre Zuständige Schlichtungsbehörde: www.mietrecht.ch.